zwar kein Stellplatz......

  • .... aber immerhin, der erste Versuch....




    demnächst dann auch von Stellplätzen, so hoffe ich doch :winke:


    C & B
    und unser


    kastenwagen-freunde.de/gallery/index.php?album/602/


    Pössl SUMMIT 640, 150 PS, All-In-Paket, 4-Meter-Thule Omnistore, 2 x 100 Watt Solar auf dem Dach, 2. Wohnraumbatterie, Duo-Control-CS mit Fernanzeige, Navicciever & Rückfahrkamera, AHK, Atera Strada DL 3, 4,25 t zGG, 11kg Alu-Tankflasche mit Außenbetankung; hydraulische Hubstützen mit Regelautomatik

  • Sehr schön!


    Aber es gibt eine Menge zu beachten:


    1. Haftpflichtversicherung für modellflug ist vorhanden?


    2. Genehmigung vom Grundstückseigentümer (Start/Landung und erstellen von Bildmaterial für Internet) vorhanden?


    3. man fliegt NIEMALS über Menschen und Fahrzeuge.


    Ich bin auch begeisteter modellflieger - seit rund 25 Jahren - daher kenne ich auch die Gesetzeslage nur zu gut.


    Mein tip: freier Acker ist ok. Offizieller Stellplatz mit klaren Grundstückseigentümer und fremden Fahrzeugen/ Personen auf gar keinen Fall - der Ärger spätestens im Schadensfall ist vorprogrammiert und bringt uns modellflieger in Verruf. Der Ruf ist aktuell eh nicht der beste...


    Viele Grüße,
    Olaf

  • Herzlichen Glückwunsch und immer Schrott- und Knitterfrei!


    Bald könnten wir ein Koptertreffen in Angriff nehmen....

    Gruß Hardy

    28063272pm.gif






    Ich bin anders als vermutet, selten wie erwartet und erst recht nicht, wie andere es gerne hätten!

  • Irgendwie ist einer von unser immer unterwegs...


    Tschakka - wir schaffen das!

    Gruß Hardy

    28063272pm.gif






    Ich bin anders als vermutet, selten wie erwartet und erst recht nicht, wie andere es gerne hätten!


  • Natürlich habe ich eine speziele Haftpflichtversicherung für Drohnenflug.


    Ich habe auch nicht vor, über Menschen oder Fahrzeuge zu fliegen, aber wenn daneben freies Feld ist, kann ich über das Feld fliegen. Und falls ich das Video dann online stellen würde, würde ich ganz sicher der Grundstücks-/Stellplatzeigentümer vorher um Genehmigung (schriftlich) bitten.


    C & B
    und unser


    kastenwagen-freunde.de/gallery/index.php?album/602/


    Pössl SUMMIT 640, 150 PS, All-In-Paket, 4-Meter-Thule Omnistore, 2 x 100 Watt Solar auf dem Dach, 2. Wohnraumbatterie, Duo-Control-CS mit Fernanzeige, Navicciever & Rückfahrkamera, AHK, Atera Strada DL 3, 4,25 t zGG, 11kg Alu-Tankflasche mit Außenbetankung; hydraulische Hubstützen mit Regelautomatik

  • Moin Bernt
    Was heißt denn freies Feld, auch die Felder gehören dem Landwirt und befinden sich in dessen Eigentum.
    Ich finde es als Unsitte das jeder denkt die Felder sind für alle da und laufen mit ihren frei laufenden Hunden über die Felder.



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  • Ja, Kopter sind (welcher Blödkkopf kam denn auf den Begriff Drohne?) für Kastenwagen-Inhaber lebensnotwendig!


    PS: Wie schaut's wohl in 5 oder 10 Jahren aus zum Thema?

    ...autark unterwegs mit Bürstner City Car 540, 130 PS, 100 Wp Solar, 100 Ah Lithium, Alu-Tankflasche

  • Naja, solange der Kopter nicht sein Geschäft auf dem Feld erledigt... ;-)


    Gruß,
    Jürgen


    Jürgen das ist eher Betriebs Spionage auf dem Feld.
    Bei anderen Firmen darfst du auch nicht übers Firmengelände fliegen. [emoji41]



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  • Hm, dürfen dann die Google-Maps-und Earth-Satelliten auch nicht über Bauer Toni's Feld fliegen :kratz:

  • Wenn der Bauer das nicht möchte ist das wohl so dann werden die Bilder unkenntlich gemacht wie bei der Bundeswehr



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  • ...aber zumindest darf man über Bauer Toni's Feld fliegen, ohne gleich mit einer Gülle-Dusche rechnen zu müssen :-)


    Quelle Wikipedia: Der Luftraum über einem Grundstück gehört grundsätzlich zum Verfügungsbereich des Eigentümers. Theoretisch reicht die Herrschaftsbefugnis des Eigentümers eines privaten Grundstücks unendlich in die Höhe und in die Tiefe bis zum Erdmittelpunkt. Sie wird allerdings per Gesetz (in Deutschland § 905 BGB sowie das Luftverkehrsgesetz) eingeschränkt, sodass kein Privatbesitzer Überflüge über seinen Grund verbieten kann. Luftfahrzeuge haben aber die vorgeschriebenen Mindestflughöhen einzuhalten.

  • Moin, ich fliege seit Jahrzehnten "mit einem Bein im Knast".
    Der Bauer(nicht der Toni) kennt mich schon und grüßt auch jedes mal,ich muss nur in der Güllesaison vorsichtig sein.
    An anderer Stelle hatte ich schon Stress mit einem Jagdpächter,das hat sich aber schnell erledigt.

  • Ein Multikopter mit einem Startgewicht von bis zu 5 kg und einer als Freizeitbeschäftigung ausgelegten Nutzung ist per gesetzlicher Definition ein Flugmodell. Hier gelten noch weniger Einschränkungen, als bei der zivilen Luftfahrt oder gar einer beruflichen Ausrichtung. Es gibt Flugverbotszonen, die sich u.a. in der Regel rund um Verkehrsflughäfen oder sicherheitstechnischen Einrichtung (Kraftwerken und dgl.) befinden. Privatgrundstücke gehören ausdrücklich NICHT dazu, es sind hier lediglich Persönlichkeitsrechte zu beachten. Diese werden von den Gerichten unterschiedlich ausgelegt. Es gibt Gerichtsurteile, da werden 30 mtr. Höhendifferenz zum überfolgenen Objekt gefordert, teilweise auch mehr. Wohngebäude dürfen dabei auch überflogen werden. Herbei kommt es immer auf die Einzelsituation an. Überfliege ich rasch ist das anders zu werten, als wenn ich vor Fensterfronten scheinbar stehenbleibe.


    Man sollte hier seinen gesunden Menschenverstand einsetzen.


    In der neuen Luftfahrtverordnung von 2015 ist nunmehr verboten, über "Menschenansammlungen" zu fliegen. Dieser Begriff ist in der Strafprozessordnung allerdings nicht näher definiert, wurde aber schon bei Sportveranstaltungen, Demonstrationen oder ähnlichem angewandt.


    Im übrigen muss man unterscheiden, ob die bei dem Flug entstandenen Aufnahmen privat bleiben oder beispielsweise in öffentlicher Form verbreitet werden (z.B. Youtube).


    Ein weites Feld, welches aber, macht man sich die Mühe, rechtlich gut zu erkennen ist. Das hat jedenfalls nichts mit dem zu tun, wie es Herr Bauer gerne hätte. Denn auch der muss sich nach geltendem Recht verhalten. Wie wir alle.

    Gruß Hardy

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    Ich bin anders als vermutet, selten wie erwartet und erst recht nicht, wie andere es gerne hätten!

  • Das überfliegen von Privatgrundstück ist kein Problem - aber das filmen und veröffentlichten vom Privatgrundstück ist nicht zulässig. Und jetzt erklärt mal dem ungeliebten Nachbarn während du mit deinem kamerakopter über seinem Grund fliegst, dass selbstverständlich die Kamera NICHT AKTIV ist...
    Wie Hardy schon schrieb: normaler Menschenverstand, der dummerweise immer häufiger ausgeschaltet ist...