zwar kein Stellplatz......
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Schön, dieses 17:34 lange, erklärende Video. Vielen Dank für die Bestätigung meiner Zeilen in Beitrag #18! -
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Noch ein schönes Filmchen. Leider wurde hier nicht erwähnt, dass diese Abschussvorrichtungen nicht erlaubt sind. Zumindest in unserem schönen Land.
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Moin
Falls es einer der Copterfotografen noch nicht mitbekommen hat, der Modellflug ist seit gestern endgültig tot: http://www.pro-modellflug.de/
Gruß Christian, der ab jetzt also jedes Wochenende und jeden Urlaubstag mehrfach Straftaten begehen wird
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Das klingt für mich wie reiner Aktionismus. Frau von der Leyen muss jetzt handeln und Taten vorweisen. Am leichtesten hat sie es dabei bei den vermeintlich "schwachen" Gruppen wie z.B. den Modellfliegern.
Auch wenn ich verstehen kann, dass aufgrund der neuen Gefährdungslage nun Taten folgen müssen: Es gäbe sicher auch andere Wege, das "Gefährdungspotential" des Modellflugs zu verringern. Beispielsweise durch Einschränkungen z.B. innerhalb geschlossener Ortschaften, in Umkreis von sensiblen Einrichtungen oder auch in unmittelbarer Nähe von Verkehrsstrecken. Da ich aber kein Modellflieger bin, kann ich nicht einschätzen, wie realistisch ein Durchsetzung solcher Einschränkungen wäre.
Gruß,
Matthias
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Moin
https://www.bmvi.de/SharedDocs…el/LR/151108-drohnen.html
Die Durchsetzung ist weniger das Problem, die wird schlicht nicht möglich sein, eher daß wir jetzt eigentlich grundsätzlich ab wenige Sekunden nach dem Start bei jedem Flug ohne Versicherungsschutz unterwegs sind.
Alle die ich kenne werden natürlich logischerweise weiterhin Segelfliegen, aber wo führt das noch hin? Ist bald auch spazieren gehen im Park eine Straftat?
Gruß Christian
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Außer der Kennzeichnungspflicht sehe ich keine weitergehend einschränkenden Hinweise für unsere Modelle bis 2 kg. Eine DJI-Phantom hat ca. 1400-1500 gr., also unterhalb der weiteren Einschränkungen.
Das man weder über Menschenansammlungen oder über Wohngebiete u.a. fliegt , sollte sich von selbst verstehen. Der Rest ist gesunder Menschenverstand.
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...da aber "normale" Segelflugmodelle meist deutlich mehr als 2kg haben und unter 100m (die alten Regelung mit zumeist bis 760m war oftmals schon einschränkend genug und wurde an einem schönen Flugtag manchmal bis locker zur doppelten Höhe gebrochen) so ziemlich genau null Sinn machen zu fliegen, ist Modellsegelflug in Deutschland hiermit faktisch tot.
Dumm nur, daß die Gefährung ganz genau garnichts mit Gewichtsangaben oder Flughöhen zu tun hat, denn egal ob man einen 25kg / 9m -Großsegler oder einen 50g schweren Blade mcpx im richtigen Winkel gegen den Kopf bekommt ist man tot, beim Blade dann zudem aufgebahrt als fein geschnittene Salami, um es mal etwas überspitzt zu sagen.
Gruß Christian
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Hm, wie ist das überhaupt mit der DJI Mavic ?
Die fliegt sich ja im ActiveTrack-Modus selber
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...da aber "normale" Segelflugmodelle meist deutlich mehr als 2kg haben
Gruß Christian
Oh sorry, ich hatte überlesen, dass wir hier nicht "nur" von Koptern reden. Damit gebe ich Dir natürlich Recht... leider
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gute Aktion von pro-modellflug.de, hab mitgemacht und sie bei facebook beworben (so als Idee, hüstel)
Ulf
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Hm, wie ist das überhaupt mit der DJI Mavic ?
Die fliegt sich ja im ActiveTrack-Modus selber
Die fliegt sich nicht selbst. Du, als Eigentümer/ Inhaber stößt das ja an, bist daher voll verantwortlich bei Fehlfunktion und evtl. dadurch entstehende Schadensfälle. Meine Phantom 3 kann das ähnlich, die Phantom 4 weicht sogar evtl. Hindernissen selbst aus. Trotz allem wirst Du nicht aus der Haftung genommen...
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Die Sache mit Pro Modellflug kannst quasi vergessen, die Unterschriften der Petition wurden ja nichtmal eingesetzt und jetzt ist es zu spät. Das ist ja der dmfv , also der Verband , der eigentlich nichts ausser große Sprüche bringt bzw gebracht hat. Alle Verhandlungen usw wurden vom daec bzw jetzt der emfu geführt. Der dmfv hat es nichtmal für nötig gehalten der emfu beizutreten als selbsternannte größte Modellsportorganisation....
Gruß Christian
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Nur informativ: Die Antwort (die ich nicht erwartet hatte, ohne den Inhalt werten zu wollen) als Mail in voller Länge:
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich danke Ihnen auf diesem Weg für die vielen Zuschriften bezüglich der in der vergangenen Woche im Bundeskabinett verabschiedeten Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten – der sogenannten „Drohnen-Verordnung“. Gerne will ich im Folgenden kurz auf den Sachverhalt eingehen.
Ich kann Ihnen zunächst versichern, dass auch mir und meinen Kolleginnen und Kollegen innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Modellsport sehr am Herzen liegt. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund haben wir uns in den vergangenen Wochen und Monaten auch regelmäßig mit zahlreichen Hobby-Modellfliegern und dem Deutschen Modellflieger Verband (DMFV) ausgetauscht. Ich kann Ihr Anliegen also gut nachvollziehen.
Ich muss zunächst verdeutlichen, dass es sich bei der zurzeit viel diskutierten Drohnenverordnung nicht um eine gesetzliche Regelung handelt, die vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, sondern vielmehr um eine Verordnung seitens des Bundesverkehrsministeriums. Das heißt, dass der Bundestag sie weder inhaltlich gestalten noch die getroffene Regelung ändern kann.
Dennoch will ich gleichzeitig betonen, dass die Interessen der Modellflieger meiner Meinung nach durchaus berücksichtigt wurden. Die Verordnung enthält aufgrund der Besonderheiten des Flugmodellsports zahlreiche Ausnahmen, um die Einschränkungen für die Modellflieger so gering wie möglich zu halten. Diese Ausnahmen betreffen insbesondere die sogenannten Modellfluggelände und den Kenntnisnachweis. Auf Modellfluggeländen gilt weder das Betriebsverbot in Höhen von mehr als 100 Metern, noch ist hier ein Kenntnisnachweis erforderlich!
Im Übrigen kann auch außerhalb von Modelflugplätzen – im Gegensatz zu vielen Behauptungen – weiterhin Modellflugsport betrieben werden. Für Modellflugzeuge, die hier über 100 Meter aufsteigen wollen, kann eine behördliche und längerfristige Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Zudem können Mitglieder eines Modellflugvereins für den Betrieb mit Geräten ab 2kg außerhalb von Modellfluggeländen den Kenntnisnachweis durch eine einfache Bescheinigung des Vereins über eine erfolgte Einweisung erlangen. Eine Prüfung ist nicht erforderlich. Der Betrieb mittels Videobrille wird in bestimmten Grenzen erlaubnisfrei gestellt.
Abschließend will ich betonen, dass es meines Wissens zwar in der Tat so war, dass es im Rahmen des Abstimmungsprozesses innerhalb der Bundesregierung noch kurzfristige Änderungswünsche seitens des Bundesverteidigungsministeriums gegeben hat. Das hat auch mich überrascht. Dennoch müssen aber – wie in einer Ressortabstimmung üblich – unterschiedlichste Interessenlagen miteinander in Einklang gebracht werden. Das ist ein normaler und notwendiger Vorgang. Insbesondere wenn es gilt, überaus wichtigen Sicherheitsaspekten gerecht zu werden.
Zusammenfassend betrachtet bin ich davon überzeugt, dass die Verordnung einen tragbaren Kompromiss zwischen der steigenden Gefahr von Kollisionen und Unfällen durch die immer größere Anzahl von Drohnen, dem gesellschaftlichen Nutzen der innovativen Technologie, aber eben auch der Berücksichtigung der Interessen der Modellflieger abbildet.
Ich hoffe dass meine Antwort hilfreich für Sie war
Herzliche Grüße aus Berlin
Peter Wichtel
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Peter Wichtel
Mitglied des Deutschen Bundestages
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Hab gerade ein geniales Gerät entdeckt: www.dji.com/de/mavic
Bald bei Amazon: www.amazon.de/DJI-Mavic-More-Combo-grau/dp/B01M1080NT... und damit meine ersten Flüge